Da wir als Wahlarztpraxis keine Kassenverträge haben, müssen wir Ihnen bei Ihren Besuchen eine Honorarnote ausstellen. Diese kann dann wiederum bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden und Sie bekommen, je nach Behandlung und Krankenkasse, einen Betrag zurückerstattet. Da wir ein Wahlarzt aller Kassen sind, werden von uns angeordnete Überweisungen / Zuweisungen an Labors und Röntgeninstitute, so wie Rezepte, selbstverständlich, von ihrer Krankenkasse bezahlt.
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